Praxisanleiter/Praxisanleiterin Pflege
Ein Praxisanleiter in der Pflege ist eine qualifizierte Pflegefachkraft, die eine zusätzliche berufspädagogische Weiterbildung absolviert hat, um Auszubildende während ihrer praktischen Ausbildung zu begleiten und anzuleiten. Diese Rolle ist entscheidend für die Qualität der Pflegeausbildung und die Entwicklung zukünftiger Pflegefachkräfte. Praxisanleiter sind somit das Bindeglied zwischen der Pflegeschule und dem Arbeitsplatz und unterstützen die Auszubildenden dabei, berufliche Aufgaben schrittweise selbstständig zu übernehmen.
Welche Aufgaben hat ein Praxisanleiter?
- Planung und Durchführung von praktischen Ausbildungseinheiten
- Unterstützung der Auszubildenden bei der Entwicklung beruflicher Kompetenzen
- Dokumentation und Bewertung des Ausbildungsverlaufs
- Kommunikation und Kooperation mit den Krankenpflegeschulen sowie den Ausbildungseinrichtungen
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Pflegepraxis
Voraussetzungen für die berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleiter/Praxisanleiterin in der Pflege?
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Erfolgreicher Abschluss einer 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Pflegeberuf , z.B. Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Hebamme bzw. Entbindungspfleger.
- Berufserfahrung: Je nach Weiterbildungsanbieter kann eine ein- oder zweijährige Berufserfahrung in der Pflege vorausgesetzt werden. Bei unserer Fortbildung Praxisanleiter/Praxisanleiterin müssen Sie mindestens 1-jährige Berufspraxis in Vollzeit nach Abschluss der Ausbildung nachweisen können.
- Persönliche Eigenschaften: Praxisanleiter sollten über ein hohes Maß an Kommunikations- und Führungsfähigkeiten, Geduld, Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit zur Konfliktlösung und Krisenmanagement verfügen.
- Kontinuierliche Weiterbildung: Praxisanleiter müssen sich regelmäßig weiterbilden, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass Sie als Praxisanleiter gut vorbereitet sind, um Ihre Auszubildende effektiv zu begleiten und zu unterstützen.
Jährliche Fortbildung der Praxisanleiter in der Pflege
Als Praxisanleiter/Praxisanaleiterin in der Pflege sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich an einer mindestens 24-Stunden umfassenden Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese regelmäßige Fortbildung stellt sicher, dass Sie als Praxisanleiter stets auf dem neuesten Stand der berufspädagogischen und pflegerischen Entwicklungen bleiben und ihre Kenntnisse kontinuierlich auffrischen.
Die Themenstellungen umfassen aktuelle Inhalte des jeweiligen Pflegeberufegesetzes, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sowie aktuelle Entwicklungen aus Politik, Recht und Pädagogik.
Wir bieten Ihnen folgende jährliche Fortbildungen im Bereich Praxisanleitung an:
Für die Teilnahme der jährlichen Fortbildung der Praxisanleiter in der Pflege erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Da Sie als Praxisanleiter/Praxisanleiterin gesetzlich verpflichtet sind, jährlich eine mindestens 24-stündige Fortbildung zu absolvieren, müssen Sie jedes Jahr eine neue Fortbildung besuchen.
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