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Aktivierung und berufliche Eingliederung (AVGS)

Sind Sie ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beantragen. Damit wird Ihnen der Weg (zurück) in den Arbeitsmarkt geebnet: Mit dem AVGS werden die Kosten für Angebote übernommen, mit denen Sie in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden, an eine selbständige Tätigkeit herangeführt werden oder die die geplante Beschäftigungsaufnahme vorbereiten und stabilisieren.

Ihr Weg zum AVGS

  1. Der erste Schritt ist in jedem Fall das persönliche Beratungsgespräch mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  2. Bitte beachten Sie: Ein rechtlicher Anspruch auf den AVGS besteht nicht, eine Bewilligung ist eine Ermessensleistung.
  3. Zum förderfähigen Personenkreis gehören übrigens auch Menschen, die in den Beruf zurückkehren, Hochschulabsolventen oder Selbständige.

Der AVGS steht in drei unterschiedlichen Versionen zur Verfügung, die je nach Bedarf und Erfüllung bestimmter Kriterien ausgestellt werden und Maßnahmekosten abdecken. Nach vorheriger Absprache können auch Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Die drei Versionen sind:

  1. AVGS-MPAV: Diese Version dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung.
  2. AVGS-MAT: Diese Version dient zur persönlichen Entwicklung. Durch ein professionelles Coaching oder ein Profiling werden Ihre Stärken herausgefunden und für die Arbeitsaufnahme gefördert.
  3. AVGS-MAG: Diese Version ermöglicht Ihnen die Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme mit einer Dauer von 6 bis 8 Wochen.
Förderung durch Aktivierungs und Vermittlungsgutschein

Was wird durch AVGS gefördert?

  • Kompetenzfeststellung: Ermittlung der Stärken und des Unterstützungsbedarfs
  • Persönliche und berufliche Stabilisierung und Aktivierung
  • Berufsorientierung / Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in unseren Bildungszentren
  • Individuelle Förderung und Qualifizierung in verschiedenen Berufsfeldern
  • Stärkung der regionalen Mobilität und der beruflichen Flexibilität
  • Sozialpädagogische Begleitung bei persönlichen Problemen oder Problemen, welche die Ausbildung bzw. den Arbeitsplatz betreffen
  • Bewerbungscoaching
  • Praktika in Betrieben
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz
  • Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch eine Nachbetreuung

Zeitlicher Umfang

Die Dauer der gewählten Maßnahmen ist abhängig vom individuellen Förderungsbedarf und kann zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten betragen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Sie haben noch Fragen zum Thema AVGS?