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Bildungsscheck 2.0: Weiterbildung fördern lassen und bis zu 500 Euro Kosten sparen

Sie wohnen in NRW und möchten sich beruflich weiterentwickeln?  Dann können Sie in Nordrhein-Westfalen mit Bildungsscheck 2.0  von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land NRW Beschäftigte bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen, Seminaren und Lehrgängen. Die Weiterbildungskosten werden bis zu 50%  gefördert, maximal bis 500 Euro.

Vor allem in der heutigen Zeit des digitalen Wandels und der steigenden Qualifikationsanforderungen bietet der Bildungsscheck eine hervorragende Möglichkeit, neues Wissen aufzubauen und die eigenen Karrierechancen zu verbessern.

 

Förderung über QCG

Der Bildungsscheck 2.0 kann genutzt werden für:

  • Fachseminare
  • Zertifikatslehrgänge
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Digitale Weiterbildungen
  • Sprachkurse mit beruflichem Bezug
  • Führungskräfte- und Managementtrainings

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Ihrer beruflichen Entwicklung dient.

Darum lohnt sich die Förderung 

Eine Weiterbildung ist eine Investition in Ihre Zukunft. Durch den Bildungsscheck reduzieren sich Ihre Kosten erheblich. So können Sie gleichzeitig neue Kompetenzen erwerben und  Ihre finanzielle Belastung senken.

Seminarangebote bei Kolping Bildung Deutschland

Kolping Bildung Deutschland bietet ein breites Portfolio an Seminaren und Qualifizierungen in unterschiedlichen Fachbereichen. Mit dem Bildungsscheck 2.0 können viele dieser Angebote noch attraktiver werden.

Fragen und Antworten zum Bildungsscheck 2.0

Der Bildungsscheck 2.0 ist eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für berufliche Weiterbildungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Die Fördervoraussetzungen werden durch die zuständigen Beratungsstellen geprüft. Detaillierte Informationen finden Sie auf den offiziellen Informationsseiten des Landes NRW.
Sie können den Bildungsscheck für beruflich relevante Seminare, Schulungen und Lehrgänge nutzen
Die Möglichkeiten hängen von den jeweils gültigen Förderbedingungen ab. Eine Beratung durch die zuständigen Stellen schafft hier Klarheit.
Der Antrag muss vor Beginn Ihrer Weiterbildung gestellt werden.
Viele digitale Weiterbildungsangebote – wie auch die bei Kolping Bildung Deutschland –  können ebenfalls förderfähig sein. Die konkrete Förderfähigkeit sollten Sie vorab prüfen lassen.
Weitere Informationen bietet das NRW-Portal Weiterbildung sowie die zuständigen Beratungsstellen.

Nein. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die offiziellen Förderbedingungen nennen den Wohnsitz in NRW als Voraussetzung, machen die Förderung aber nicht davon abhängig, dass der Bildungsanbieter in NRW ansässig ist. Das bedeutet: Auch Online-Weiterbildungen können grundsätzlich förderfähig sein, sofern die Weiterbildung den weiteren Förderkriterien entspricht.

Grundsätzlich ja. Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an Personen mit Wohnsitz in NRW, nicht ausschließlich an Beschäftigte. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der Kompetenzentwicklung dienen und einen Bezug zur aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit haben.  Es darf aber kein Anspruch auf eine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung bestehen.

in vielen Fällen ja. Elternzeit schließt die Förderung nicht generell aus. Entscheidend ist aber, dass die Weiterbildung beruflich relevant ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere:

  • Wohnsitz in NRW
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • beruflicher Bezug der Weiterbildung
  • keine anderweitige öffentliche Förderung derselben Maßnahme

Ja. Der Bildungsscheck 2.0 steht natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW offen und ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Die Weiterbildung muss der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Sie sollten als Solo-Selbstständige allerdings prüfen, ob die KOMPASS-Förderung nicht die bessere Alternative ist. Dort können bis zu 90 % der Weiterbildungskosten erstattet werden.

Für den Bildungsscheck 2.0 gelten aktuell folgende Einkommensgrenzen:

  • Maximal 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung.
  • Maximal 100.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei gemeinsamer Veranlagung (z. B. Ehepaare)

Wichtig: Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid. Dieses liegt häufig deutlich unter dem Bruttojahreseinkommen, da bereits verschiedene Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben berücksichtigt wurden.

Als Nachweis wird ein Einkommensteuerbescheid benötigt, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Andere Einkommensnachweise werden laut Förderbedingungen nicht akzeptiert.

Grundsätzlich können auch Studierende den Bildungsscheck 2.0 beantragen, sofern sie ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, die geltenden Einkommensgrenzen einhalten und die geplante Weiterbildung der beruflichen Kompetenzentwicklung dient. Der berufliche Bezug der Weiterbildung muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden. Ob die konkrete Maßnahme förderfähig ist, wird dann im Rahmen der Antragstellung und im Einzelfall geprüft.

Ja, eine deutsche Staatsangehörigkeit ist nach den veröffentlichten Förderbedingungen keine Voraussetzung. Entscheidend sind insbesondere der Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die weiteren Fördervoraussetzungen. In Einzelfällen sollten Fragen zum Aufenthaltsstatus vor der Antragstellung mit der zuständigen Förderstelle geklärt werden.

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