Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kolping Bildung Deutschland gGmbH
I. Definitionen
Die folgenden Begriffe werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit nachstehender Bedeutung verwendet:
„Auftraggeber“ ist der die KBD beauftragende Kunde.
„Unternehmer“ ist jeder Vertragspartner, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
„Verbraucher“ ist jeder Vertragspartner, der den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
II. Geltung dieser Bedingungen
1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit KBD ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt KBD nicht an, es sei denn, KBD hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen von KBD gelten auch dann, wenn KBD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der KBD und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
III. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag mit KBD gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot von KBD vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung von KBD zugeht oder KBD mit der Ausführung der Leistung beginnt. Erteilt KBD eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und KBD zur Durchführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
IV. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Ist die vertragsgemäße Durchführung der von KBD geschuldeten Leistung mit Eingriffen in Gegenstände des Auftraggebers verbunden, leistet KBD für die aus der vertragsgemäßen Durchführung resultierenden Beschädigungen oder Zerstörungen dieser Gegenstände keinen Ersatz.
2. Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung der Leistung der KBD ohne das Verschulden der KBD ihr eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so ist KBD berechtigt, vom Auftraggeber Ersatz zu verlangen.
3. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktrans- port wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist die Haftung der KBD auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
4. Der Auftraggeber hat der KBD alle für die Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. KBD ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.
5. Soweit zur Durchführung der Leistung der KBD Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug der Annahme gerät, ist KBD berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der KBD bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. KBD hat das Recht, die ihr obliegenden Leistungen durch einen von ihr sorgfältig ausgesuchten, geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
7. Wird KBD außerhalb ihres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Auftraggeber alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. KBD ist berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind. Der Auftraggeber wird KBD rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.
8. Umfasst der Vertrag auf das EDV-System des Auftraggebers bezogene Leistungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet KBD nur, wenn und soweit der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
V. Fristen und Termine
1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät KBD erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihr zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung in Textform gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mit- wirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.
2. Wird die von KBD geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch die KBD unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei dem Vorlieferanten der KBD), so ist KBD berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Für den Fall, dass die Behinderung mehr als sechs Wochen andauert, ist KBD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. KBD wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle des Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist KBD berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
4. Gerät KBD aufgrund leichter Fahrlässigkeit mit der Leistungserbringung in Verzug, so ist ihre Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5% des Vertragspreises beschränkt. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bestimmen sich nach Maßgabe von Ziff. X.
VI. Abnahme
1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen der KBD verpflichtet. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Bei abgrenzbaren Teilleistungen kann KBD auch Teilabnahmen verlangen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der KBD binnen 14 Tagen nach Fertigstellung und Aufforderung der KBD abzunehmen, es sei denn, dass er innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung durch KBD innerhalb der gesetzten Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so verpflichtet sich KBD, den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme ausdrücklich hinzuweisen.
3. Im Falle eines durch den Auftraggeber geltend gemachten Vorbehalts wegen Mängeln wird KBD ihre Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Auftraggebers als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last, es sei denn, er hat nicht schuldhaft oder nur leicht fahrlässig gehandelt.
VII. Preise und Zahlungen
1. Maßgeblich ist der von KBD genannte, ansonsten der von KBD für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 19% – soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen.
2. KBD ist im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und längerfristigen Verträgen berechtigt, bei einer von ihm nicht zu vertretenden Erhöhung seiner Gestehungskosten, angemessene Preiserhöhungen entsprechend der Erhöhung der Kosten vorzunehmen; ist der Auftraggeber mit einer solchen Preiserhöhung nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart. Das Recht zur Preiserhöhung auf der Grundlage dieser Regelung besteht nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
3. Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von zwei Wochen nach Rech-nungszugang auf das von KBD angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto der KBD maßgeblich. KBD behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und angemessene Vorschüsse zu verlangen.
4. Ist dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt worden und stellt sich heraus, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag wesentlich überschreiten werden, wird KBD dem Auftraggeber dies in Textform mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung den Vertrag schriftlich zu kündigen. Im Falle der Kündigung kann KBD einen den bereits erbrachten Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Ferner kann KBD Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen, aber durch Leistungserbringung verursachten Auslagen verlangen.
5. Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamt-summe nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt-leistung angerechnet.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge-stellt, unbestritten oder von KBD schriftlich anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahlungsanspruch der KBD. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, so stehen ihm abweichend von Satz 1 Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis generell uneingeschränkt zu.
7. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche der KBD gegenüber dem Auftraggeber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, so ist KBD berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie gegen Ausgleich etwaiger offener Forderungen aus dem Vertrag für bereits erbrachte Teilleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer 4. Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.
8. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn es sich um einen Unternehmer handelt, und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn es sich um einen Verbraucher handelt. Die KBD ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu machen, sofern sie dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachweist. Außerdem ist KBD berechtigt, eine Pauschale in Höhe von € 40 zu erheben, wenn es sich um einen Unternehmer handelt. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. Wenn es sich um einen Verbraucher handelt, ist KBD berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von € 5 zu erheben. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass der KBD kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VIII. Mängelansprüche
1. Im Falle einer mangelhaften Leistung durch KBD hat der Auftraggeber der KBD Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. KBD kann nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer X. Rücktritts- und Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.
2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, ver- steckte Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung in Textform gegenüber der KBD anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
IX. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nur dann, wenn die KBD die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten hat. Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbrauch er, so genügt es, wenn die Erklärung in Textform erfolgt.
X. Haftung
1. KBD haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der KBD beruhen, oder wenn KBD schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Soweit der KBD keine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, bei derartigen Verträgen typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. KBD haftet hiernach in diesen Fällen für Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 3.000.000,00 je Schadensereignis. Die in diesem Absatz vorgesehenen Haftungsbegrenzungen gelten, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, weder im Falle vorsätzlicher Vertragspflichtverletzungen noch im Falle grober Fahrlässigkeit.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmun-gen unberührt.
4. Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung der KBD auf Schadensersatz als in Ziffern 1.-3. vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung der KBD nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KBD.
6. Die Begrenzungen nach Ziffern 1 und 2 gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
XI. Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen mangelhafter Arbeiten an einem Bauwerk bzw. mangelhafter Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk. Für diesen Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme.
2. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die KBD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (iii) für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie.
XII. Nutzungsrechte und Haftungsfreistellung
1. Die bei der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen der KBD dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, räumt KBD dem Auftraggeber daher an seinen urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein einfaches, nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist der Auf-traggeber nicht berechtigt, die Leistungen der KBD zu bearbeiten, zu verändern oder nur auszugsweise zu nutzen.
2. Sofern KBD dem Auftraggeber nach dem Vertrag ein Recht einräumt, ein Zertifikat der KBD in dem vereinbarten Umfang zu nutzen, darf dieses nur für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den zertifizierten Bereich und nur in der von der KBD zur Verfügung gestellten, unveränderten Form verwendet werden.
3. Jede darüber hinaus gehende Nutzung der Marken und sonstigen Kennzeichen der KBD, wie beispielsweise der Wort-/Bildmarke „Kolping Bildung Deutschland“, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der KBD.
4. Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden Bedingungen ist KBD jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Leistungen, Zertifikate und/oder Kennzeichen der KBD zu untersagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die KBD von allen Ansprüchen Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Wettbewerbsrecht), die auf seiner Nutzung der Leistungen, Zertifikate und/oder Kennzeichen der KBD beruhen, und allen damit verbundenen erforderlichen eigenen Aufwendungen auf erstes Anfordern freizustellen.
XIII. Datenschutz
KBD verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Einer Nutzung und Weitergabe der Daten zu Werbezwecken kann der Auftraggeber jederzeit für die Zukunft widersprechen. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbe-wahrungsfristen gelöscht, es sei denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor. Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft, Berichtung, Sper-rung und Löschung seiner bei KBD gespeicherten Daten.
XIV. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten
1. Sowohl KBD als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger den anderen Vertragspartner vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;
d) die der Empfänger unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt oder entwickeln lassen hat.
2. KBD wird vertragsbezogene Unterlagen aufbewahren, sofern eine gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinaus ist KBD zur Aufbewahrung zu Dokumentationszwecken berechtigt; etwaige gesetzliche oder vertragliche Herausgabeansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
XV. Erfüllungsort und Abtretungsverbot
1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der KBD, sofern nicht einzelvertraglich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wird.
2. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung mit KBD zustehen, ist ausgeschlossen.
XVI. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der KBD. KBD ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. KBD nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teil.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und KBD gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: April 2023