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KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige: Bis zu 90 % Zuschuss für Weiterbildungen

Als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger sind Sie selbst verantwortlich für Ihre fachliche Weiterentwicklung. Gleichzeitig fehlt Ihnen im Arbeitsalltag oft die Zeit oder auch das Budget für Qualifizierungen. Genau hier setzt die KOMPASS-Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an.

Dieses Förderprogramm unterstützt Sie als Solo-Selbstständige bei der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen und übernimmt bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten. Die Förderung wird aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.

Förderung über QCG

Darum ist Weiterbildung für Selbstständige wichtig 

Die Märkte verändern sich ständig. Neue Technologien, gesetzliche Anforderungen und digitale Geschäftsmodelle erfordern aus diesem Grund eine kontinuierliche Weiterbildung. Mit der KOMPASS-Förderung können Sie als Selbstständige Ihr Wissen ausbauen und ihre Wettbewerbsfähigkeit so langfristig sichern.

 

Gefördert werden hier Qualifizierungen, die dazu beitragen:

  • Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
  • neue Geschäftsfelder zu erschließen
  • digitale Kompetenzen auszubauen
  • Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen
  • Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren
Ihre Vorteile mit der KOMPASS-Förderung
  1. Bis zu 90 Prozent Kostenerstattung
  2. Speziell für Sie als Solo-Selbstständige
  3. Verbesserung Ihrer Marktchancen
  4. Zukunftssicherung Ihres Unternehmens
  5. Zugang zu hochwertigen Weiterbildungsangeboten

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Kolping Bildung Deutschland bietet ein breites Portfolio an Seminaren und Qualifizierungen in unterschiedlichen Fachbereichen. Mit dem Bildungsscheck 2.0 können viele dieser Angebote noch attraktiver werden.

Fragen und Antworten zur Kompass-Förderung für Solo-Selbstständige

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Solo-Selbstständige. Es unterstützt berufliche Weiterbildungen mit einer erheblichen finanziellen Förderung.
Als Solo-Selbstständige können Sie bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet bekommen.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Solo-Selbstständige.
Gefördert werden Qualifizierungen, die zu Ihrer beruflichen Weiterentwicklung und zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Der Antrag muss vor Beginn Ihrer Weiterbildung gestellt werden. Sie müssen vor der Teilnahme die Förderbedingungen und Antragsprozesse prüfen.

Ja. Je nach Förderfähigkeit der Maßnahme können auch digitale Lernangebote berücksichtigt werden bei der Förderung.

Die finanzielle Entlastung ermöglicht es Ihnen als Solo-Selbstständige, gezielt in Ihre berufliche Zukunft zu investieren.
Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei den offiziellen KOMPASS-Beratungsstellen sowie auf den Informationsseiten des Förderprogramms.
Die KOMPASS-Förderung kann grundsätzlich einmal innerhalb von zwölf Monaten genutzt werden. Für jede weitere geförderte Qualifizierungsmaßnahme ist ein neuer Qualifizierungsscheck erforderlich.
Leider nein. Die KOMPASS-Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit seit mindestens zwei Jahren im Haupterwerb ausüben. Existenzgründerinnen und Existenzgründer innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Gründung sind nicht förderfähig
Ja. Die Förderung steht auch Solo-Selbstständigen offen, die maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben. Das kann eine Vollzeitkraft oder mehrere Teilzeitkräfte sein, deren Arbeitszeit zusammen einer Vollzeitstelle entspricht
Grundsätzlich ist die Staatsangehörigkeit nicht entscheidend. Maßgeblich sind die Fördervoraussetzungen des Programms, insbesondere Ihr Wohnsitz und Ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland sowie die hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit. Bei Fragen zum Aufenthaltsstatus empfiehlt sich eine Rücksprache mit einer KOMPASS-Anlaufstelle.

Sie haben Fragen rund um das Thema Förderung?