Ausbildung zum Brandschutzhelfer
gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2
Nutzen
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. Die Notwendigkeit dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus §10 Arbeitsschutzgesetz, §22 DGUV Vorschrift 1 sowie der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Sicherstellung der Flucht für alle Betroffenen.
Zielgruppe
Alle Arbeitnehmer
Inhalt
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praktische Löschübungen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland
Teilnahmegebühr
*umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Sachkundelehrgang nach BetrSichV und DGUV Regel 100-500
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
Einsatz tragbarer Gaswarngeräte und Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-0
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Mängel erkennen, Risiken minimieren, Arbeitsschutz maximieren
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