Nutzen
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. Die Notwendigkeit dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus §10 Arbeitsschutzgesetz, §22 DGUV Vorschrift 1 sowie der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Sicherstellung der Flucht für alle Betroffenen.
Zielgruppe
Alle Arbeitnehmer
Inhalt
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praktische Löschübungen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland