Nutzen
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 528 enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen.
Nach §29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die im Betrieb einen Kran bedienen sollen
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
- Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Transport von Lasten
- Praktische Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland
