Nutzen
Auch in Unternehmen und Betrieben, die sich nicht primär mit der Holzbearbeitung beschäftigen, wird regelmäßig an Holzbearbeitungsmaschinen gearbeitet. Diese Unternehmen müssen ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen.
Mit dieser Erstschulung erhalten Sie die praktischen und theoretischen Grundlagen im sicherheitsgerechten Rüsten und Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen. Nach der Beendigung der Schulung sind Sie in der Lage, diese Maschinen zu rüsten und grundlegende Arbeiten durchzuführen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an angelernte Mitarbeiter, die Holzbearbeitungsmaschinen bedienen sowie Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr.
Inhalt
Sicheres Arbeiten mit handgeführten Maschinen
- Handkreissäge
- Stichsäge
- Oberfräse
Sicheres Arbeiten an der Formatkreissäge (Kreissäge)
- Bau und Ausrüstung, Sägeblattwechsel
-
Längssägen, Quersägen, Sägen von Schablonen, Sägen kurzer Werkstücke
Sicheres Arbeiten an der Bandsäge
- Bandsägeblattwechsel
- Gerade Sägeschnitte, längs und quer zur Faser
- Schweifsägearbeiten
Sicheres Arbeiten an der Abrichthobelmaschine
- Bau und Ausrüstung
- Messerwechsel
- Abrichten und Fügen breiter Werkstücke
- Abrichten und Fügen von Werkstücken mit geringen Querschnitten
Sicheres Arbeiten an der Dickenhobelmaschine
- Bau und Ausrüstung, Messerwechsel
- Hobeln breiter und schmaler Werkstücke
- Hobeln mit Schablonen
Voraussetzungen
Vollendetes 18. Lebensjahr
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland