Nutzen
Mit dieser Weiterbildungsmaßnahme kommen Sie den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) nach: Danach müssen alle Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Personenverkehr im 5-Jahres-Rhythmus eine Fort- bzw. Weiterbildung durchführen, die insgesamt mindestens 35 Stunden umfasst.
In diesem 5-tägigen Kurs legen wir u.a. den Fokus darauf, wie Sie den Kraftstoffverbrauch optimieren und Verschleißerscheinungen an dem Fahrzeug entgegenwirken können (kinematische Kette und Kraftstoffverbrauch). Darüber hinaus machen wir Sie mit den Themen „„Sicherheit der Fahrgäste““ und „„Sicherheit der Ladung““ vertraut. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sein Fahrzeug gut zu kennen und zu wissen, wie es in Bremsvorgängen oder in Kurven reagiert. Weitere Aspekte wie die Einhaltung von Arbeits- und Lenkzeiten (sozialrechtliche Vorschriften), Risiken im Straßenverkehr oder Ihr Verhalten in Unfallsituationen werden ebenfalls berücksichtigt (Arbeitsschutz und Risiken vermeiden). Wie Ihr persönliches Auftreten beim Kunden oder Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken, wird ebenfalls thematisiert.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Fahrzeugführer von Kraftomnibussen (KOM) mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Inhalt
Modulinhalte:
Kinematische Kette
Kraftstoffverbrauch
Sicherheit der Fahrgäste im Personenverkehr
Sicherheit der Ladung im Personenverkehr
Sozialrechtliche Vorschriften
Arbeitsschutz, Risiken vermeiden
Image des Unternehmens, Personenverkehr
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse D1/E oder D/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland
Hinweise
Nach erfolgter Weiterbildung erfolgt die Eintragung in das Fahrerqualifikationsregister. Sie können bei Ihrer zuständigen Behörde, den Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen. Dieser ersetzt den Eintrag der Schlüsselzahl 95.
Dieses Seminar kann leider nicht online gebucht werden, da es sich ausschließlich um eine geförderte Maßnahme handelt. Gerne beraten wir Sie über Fördermöglichkeiten.