Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)

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Nutzen

Auch in Unternehmen und Betrieben, die sich nicht primär mit der Holzbearbeitung beschäftigen, wird regelmäßig an Holzbearbeitungsmaschinen gearbeitet. Diese Unternehmen müssen ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen.

Mit dieser Erstschulung erhalten Sie die praktischen und theoretischen Grundlagen im sicherheitsgerechten Rüsten und Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen. Nach der Beendigung der Schulung sind Sie in der Lage, diese Maschinen zu rüsten und grundlegende Arbeiten durchzuführen.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an angelernte Mitarbeiter, die Holzbearbeitungsmaschinen bedienen sowie Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr.

Inhalt

Sicheres Arbeiten mit handgeführten Maschinen

  • Handkreissäge
  • Stichsäge 
  • Oberfräse

Sicheres Arbeiten an der Formatkreissäge (Kreissäge)

  • Bau und Ausrüstung, Sägeblattwechsel
  • Längssägen, Quersägen, Sägen von Schablonen, Sägen kurzer Werkstücke

 Sicheres Arbeiten an der Bandsäge

  • Bandsägeblattwechsel 
  • Gerade Sägeschnitte, längs und quer zur Faser 
  • Schweifsägearbeiten

Sicheres Arbeiten an der Abrichthobelmaschine

  • Bau und Ausrüstung
  • Messerwechsel
  • Abrichten und Fügen breiter Werkstücke
  • Abrichten und Fügen von Werkstücken mit geringen Querschnitten

Sicheres Arbeiten an der Dickenhobelmaschine

  • Bau und Ausrüstung, Messerwechsel
  • Hobeln breiter und schmaler Werkstücke 
  • Hobeln mit Schablonen

Voraussetzungen

Vollendetes 18. Lebensjahr

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland

Teilnahmegebühr

*umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Preis auf Anfrage

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