Nutzen
Das Gefahrgutrecht kennt neben explizit genannten Personen (Beförderer, Fahrer, Verlader) auch "sonstige verantwortliche Personen" (u. a. Versender, Beförderer, Verpacker, Empfänger, Entlader, Fahrzeugführer oder Befüller), die sich mit der Beförderung gefährlicher Güter befassen.
Folglich müssen alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen (Beauftragte und Verantwortliche) nach den aktuellen ADR-Vorschriften unterwiesen werden. Die Schulungsverpflichtung besteht auch dann, wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unter anderem Versender, Beförderer, Verpacker, Empfänger, Entlader, Fahrzeugführer oder Befüller.
Inhalt
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Verpackung und Beförderungsarten
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung des Transportes
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland
Hinweise
Es besteht die Möglichkeit, gesonderte Inhalte nach Verantwortungsbereich zu schulen.