Nutzen
Der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege wächst stetig. Um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen, dürfen bestimmte medizinische Tätigkeiten nur von geschulten Pflegekräften durchgeführt werden. Diese Weiterbildung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse und befähigt Pflegehilfskräfte zur Übernahme delegierbarer Behandlungspflegen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der ambulanten oder stationären Pflege. Im Rahmen dieses Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fachkompetenz in der Behandlungspflege gezielt zu vertiefen und diese Kenntnisse sicher und rechtskonform im Pflegealltag anzuwenden. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie befähigt, delegierbare Behandlungspflegen unter Anweisung einer Pflegefachkraft durchzuführen. Diese Zusatzqualifikation eröffnet neue berufliche Perspektiven, insbesondere in der häuslichen Krankenpflege sowie in kleinen und mittelständischen Pflegeeinrichtungen.
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen, die bereits eine Ausbildung oder Qualifizierung im Bereich Pflege abgeschlossen haben. Angesprochen sind insbesondere: Altenpflegehelfer/-innen Kranken- und Kinderkrankenpflegehelfer/-innen Pflege- und Schwesternhelfer/-innen Pflege- und Alltagsassistenten/-innen Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), die nach einer längeren Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten
Voraussetzungen
Diese Qualifikation basiert auf den Vorgaben des Landesrahmenvertrags Brandenburg zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V und richtet sich an Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, die ihre Kompetenzen in der Behandlungspflege der Leistungsgruppen LG 1 & LG 2 erweitern möchten.
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland