Nutzen
Im Rahmen der Rezertifizierung frischen Sie Ihr Wissen zu delegierbaren Behandlungspflegen auf und bringen Ihre Kenntnisse zu den Leistungsgruppen LG 1 und LG 2 auf den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praxisbezogenen Stand. Sie setzen sich mit relevanten pflegewissenschaftlichen Entwicklungen sowie mit Anforderungen aus dem Landesrahmenvertrag Brandenburg auseinander und reflektieren bestehende Vorgehensweisen im Umgang mit behandlungspflegerischen Tätigkeiten.
Praxisnahe Fallbeispiele unterstützen Sie dabei, Ihre Handlungssicherheit zu stärken und die Durchführung delegierbarer Behandlungspflegen strukturiert, sicher und qualitätsorientiert umzusetzen.
Durch die Aktualisierung Ihrer Qualifikation leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung pflegebedürftiger Menschen und sichern gleichzeitig die fortlaufende Anerkennung Ihrer Befähigung zur Durchführung delegierbarer Behandlungspflegen gemäß den geltenden Vorgaben.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Pflegehilfskräfte, die bereits eine grundständige pflegerische Ausbildung oder Qualifizierung abgeschlossen haben und zuvor erfolgreich an der Weiterbildung „Delegierbare Behandlungspflegen für Pflegehelfer“ teilgenommen haben: Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer, Pflege- und Schwesternhelferinnen und -helfer, Pflege- und Alltagsassistentinnen und -assistenten, Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen) insbesondere beim beruflichen Wiedereinstieg
Inhalt
- Auffrischung der Qualifikation für delegierbare Behandlungspflegen
- Wiederholung und Vertiefung der Leistungsgruppen LG 1 und LG 2 nach § 132a SGB V
- Aktuelle fachliche und rechtliche Grundlagen der Behandlungspflege in Brandenburg
- Anforderungen aus dem Landesrahmenvertrag Brandenburg zur häuslichen Krankenpflege
- Reflexion der eigenen Handlungspraxis und sicherheitsrelevanter Aspekte
- Praxisnahe Beispiele zur strukturierten Durchführung delegierbarer Behandlungspflegen
- Qualitätssicherung und Dokumentation im Rahmen behandlungspflegerischer Tätigkeiten
Voraussetzungen
- Grundlage der Fortbildung sind die Vorgaben des Landesrahmenvertrags Brandenburg zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V.
- Teilnehmen können Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, die die Qualifikation „Delegierbare Behandlungspflegen für Pflegehelfer“ bereits abgeschlossen haben und ihre Kenntnisse für die Leistungsgruppen LG 1 und LG 2 aktualisieren bzw. auffrischen möchten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland
Hinweise
Grundlage der Qualifikation bilden die Regelungen des Landesrahmenvertrags Brandenburg zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V. Die Rezertifizierung dient der Verlängerung und Aufrechterhaltung der bestehenden Befähigung zur Durchführung delegierbarer Behandlungspflegen. Gut zu wissen: Eine regelmäßige Auffrischung ist erforderlich, um die Anerkennung der Qualifikation gemäß den landesrechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Durchführung delegierbarer Behandlungspflegen erfolgt weiterhin ausschließlich auf Anweisung und unter Verantwortung einer Pflegefachkraft.
