Nutzen
Der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege steigt rapide und darf nur durch geschultes Personal gedeckt werden. Hier gilt es, eine schnellstmögliche Verbesserung der Versorgungssituation von pflegebedürftigen Menschen zu erreichen. Diese Weiterbildung bietet gemäß Landesrahmenvertrag NRW Häusliche Pflege § 13 und § 37 SGB V eine entsprechende Weiterqualifikation in der Behandlungspflege (LG 1 & LG 2) für Pflegehelfer/-helferinnen, Pflege- und Alltagsassistenten.
Im Rahmen des Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten im Bezug auf die Behandlungspflege weiter zu entwickeln und anschließend im Pflegealltag auch in der Behandlungspflege anerkannt tätig zu werden. Auf Grund dieser Zusatzqualifikation können somit auch abzurechnende Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2 von Pflegehilfskräften in der häuslichen Pflege und in kleinen und mittelständischen Versorgungsunternehmen erbracht werden.
Zielgruppe
Diese Qualifizierung richtet sich an Personen, die bereits über eine Ausbildung oder Qualifizierung im Bereich Pflege verfügen. Es können z.B. Kranken- und Kinderkrankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer oder Schwestern- und Pflegediensthelfer mit einer einjährigen Vollzeittätigkeit in der Pflege, die behandlungspflegerische Tätigkeiten in den Leistungsgruppen 1 und 2 durchführen wollen. Angesprochen sind ebenfalls Arzthelfer, die nach längerer Unterbrechung einen beruflichen Wiedereinstieg suchen.
Inhalt
Die Qualifizierung zur Behandlungspflege LG1 und LG2 beinhaltet:
- Rechtliche Grundlagen
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen subcutan
- Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters (SPK)
- Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
- Umgang mit Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Dekubiti Grad I und Grad II
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Verabreichung von Augentropfen und Augensalben
- Inhalation
- Klistiere und Klysma
- Medikamentengabe/ Medikamentenüberwachung
- Durchführung von dermatologischen Bädern und medizinischen Einreibungen
- Hygienemaßnahmen und Eigenschutz in der Pflege
- Überblick über wichtige Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ und Notfälle
- Prüfung
- Bewerbungstraining
- Selbstlernen
- Praktikum
Voraussetzungen
Im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen wird ein hohes Maß an Geduld, hohe Sozialkompetenz und Einfühlungsvermögen erwartet.
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland